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Das Mediationsverfahren

Ein Mediationsverfahren ist weder in einer gesetzlichen Prozessordnung fixiert, noch gibt es international einheitliche Verfahrensregeln, die bspw. durch Verbände oder Kammern verbindlich festgelegt worden wären. Im Laufe der Zeit hat sich allerdings ein bestimmtes, klar strukturiertes Vorgehen bewährt und etabliert. Hieraus sind mittlerweile Standards entstanden, an denen sich alle namhaften Mediationsverbände und deren Mitglieder orientieren.

Ablauf, Struktur und Besonderheiten

Der Ablauf eines Mediationsverfahrens, welches „nach den Regeln der Kunst“ durchgeführt wird, folgt grundsätzlich folgendem Aufbau:

1. Pre-Mediation

Sie umfasst die Kontaktaufnahme, Vorgespräche, Prüfung der Konfliktlage im Hinblick auf die Eignung der Mediation, Festlegung der Teilnehmer, Vereinbarung von Ort und Zeit der Durchführung des Verfahrens, Klärung etwaiger Zustimmungserfordernisse z.B. durch Vorgesetzte, Abschluss eines Mediationsvertrages.

2. Main-Mediation

Die Mediation selbst durchläuft fünf Phasen („5-Phasen-Modell“)

  • Vorstellung, Vereinbaren von Regeln
  • Darstellen von Positionen und Sichtweisen
  • Ergründen von Interessen und Bedürfnissen
  • Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen
  • Abschluss einer Mediationsvereinbarung

In jeder Phase arbeiten die Medianden aktiv mit. Inhaltliche Entscheidungen treffen allein die Medianden. Die Mediatorin/der Mediator trägt die Verantwortung für die Einhaltung gemeinsam vereinbarter Gesprächsregeln, für ein respektvolles, wertschätzendes Arbeitsklima, und die Einhaltung des strukturellen Ablaufs. Kreativmethoden (Flipchart, Moderationskarten etc.) sind dabei statt Gesetzbuch und Schriftsatzfristen die Prozessgestalter.

3. Post-Mediation

Nach Abschluss der Vereinbarung werden die Parteien nicht sich selbst überlassen. Soweit erforderlich, ist eine Ausfertigung des Vertrages durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zu veranlassen, oder bei Bedarf eine notarielle Beurkundung. Um die Nachhaltigkeit der Vereinbarung – und damit die Qualität der eigenen Arbeit – zu kontrollieren, wird ein Mediator in aller Regel noch über einen längeren Zeitraum Kontakt zu den Beteiligten halten, und ggfs. bei notwendigen Anpassungen der ursprünglichen Vereinbarung unterstützend zur Seite stehen.

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