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Rechtsgestaltung, Rechtsberatung, Rechtsvertretung

„Eine zunächst streitige Problemlage
durch eine einvernehmliche Lösung zu bewältigen,
ist in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig
gegenüber einer richterlichen Streitbeilegung.“

(Bundesverfassungsgericht 14.02.2007)

Rechtsdienstleistung ist, wenn sie sorgfältig erfolgt, nach meinem Verständnis ein wesentlicher Bestandteil erfolgreichen Konfliktmanagements. Sorgfältige Rechtsdienstleistung bedeutet:

› Vorbeugung

Schon eine rechtlich und inhaltlich belastbare Vertragsgestaltung hilft, künftigen Auseinandersetzungen vorbeugen. Frühzeitige Klärung rechtlicher Fragen und Interessenlagen verhindert Eskalation. Ich unterstütze Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung Ihrer individuellen oder kollektiven arbeitsrechtlichen Regelungen.

Risikoabwägung

Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe. Was nach gesundem Menschenverstand vernünftig ist, muss es nicht auch nach geltendem Recht sein. Prüfen Sie Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten geplanter Maßnahmen vor deren Umsetzung, spätestens vor dem Gang zu Gericht. Gehen Sie ruhig Prozessrisiken ein – aber gehen Sie sehenden Auges.

Interessenwahrung

Ein Gang durch die Instanzen führt manchmal zum Sieg, vernichtet aber oft enorme Ressourcen. Eine vernünftige frühzeitige Einigung ist wenig spektakulär und bringt einem Anwalt weder Ruhm noch Reichtum. Wahrt aber oft die Mandanteninteressen eher als der Kampf um’s Recht. Welcher Weg der richtige ist, entscheidet die Interessenlage des Mandanten im Einzelfall.

Expertise

Wir sind ein Team aus Spezialisten. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht beschränke ich mein Angebot auf meine Kernkompetenzen Arbeitsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Prüfungsrecht und Gesellschaftsrecht (Vereine, Kleinunternehmer und Geschäftsführer). Für alles andere gibt es Bessere im Team. Sie haben ein Recht darauf, exzellent vertreten zu werden.

Vertrauen

Gegenseitiges Vertrauen ist die Voraussetzung für gute Zusammenarbeit. Die Erwartungen des Mandanten und die Haltung des Anwalts müssen kompatibel sein.

  • Wofür ich stehe: 
    Vertragsgestaltung und Beratung zu bestehenden Verträgen, Rechtsauskünfte und Gutachten, sowie für die Vertretung gegenüber der Gegenseite.
  • Wofür ich nicht stehe: 
    Aus Prinzip streiten, Rechthaben um jeden Preis, Gegner vernichten.
    Gerne empfehle ich ggfs. geeignetere Kolleginnen oder Kollegen.

Faire Preisgestaltung

Wir rechnen nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab bzw. auf Basis angemessener Stundenhonorare.

Eine Erstberatung kostet maximal 190 € netto. Berate ich Sie außergerichtlich über einen längeren Zeitraum, kommt es darauf an:

Eine rechtliche Beratung „im Hintergrund“, also ohne Vertretungsanzeige gegenüber dem Gegner, vor allem in Form präventiver Beratung zur Vermeidung einer rechtlichen Auseinandersetzung, die sich über eine Erstberatung hinaus erstreckt, wird von Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht getragen, ebenso wenig wie von der gesetzlichen Gebührenordnung. In diesen Fällen ist ein angemessenes Zeithonorar zu vereinbaren.

Eine taktische Konfliktberatung erfolgt, sofern es nicht im Kern um Rechtsfragen geht, nicht über die Kanzlei. In diesen Fällen gelten die Preise von streitaufheben – Hebenstreit Konfliktberatung.

Erreichbarkeit

Sie erreichen mich regelmäßig dienstags und mittwochs in der Rechtsanwaltskanzlei Scheerschmidt, Laukaitis & Kapfer in Augsburg.

Im übrigen ist das Sekretariat der Kanzlei über meine Verfügbarkeit stets unterrichtet. Gerne nehmen unsere Mitarbeiterinnen eine Nachricht für mich entgegen oder vereinbaren einen Termin mit Ihnen.

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