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Mediation – Alternative Dispute Resolution

„Eine zunächst streitige Problemlage
durch eine einvernehmliche Lösung zu bewältigen,
ist in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig
gegenüber einer richterlichen Streitbeilegung.“

(Bundesverfassungsgericht 14.02.2007)

Mediation ist eine Alternative zu herkömmlichen Streitverfahren wie dem klassischen Gerichtsverfahren, der Streitschlichtung oder anderen schiedsrichterlichen Verfahren. International gehört diese Art Verfahren zu den sogenannten ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution).

Verfahrensgegenstand ist jede Art Konflikt. Nicht nur Rechtsstreitigkeiten sind mediationsfähig.

Grundgedanken der Mediation

Die Positionen, um welche die Konfliktparteien teils erbittert streiten, spiegeln nur die Oberfläche des Konfliktgeschehens. Die Ursachen liegen meist darunter. Die Mediation ergründet die Wurzeln der Auseinandersetzung, die eigentlichen Interessen. Eine mediativ erarbeitete Lösung wahrt diese Interessen und ermöglicht damit eine langfristig stabile Konfliktbeilegung.

Weg und Ziel der Mediation

Die Interessen der Medianden werden gegenseitig bewusst und verständlich gemacht. Dabei muss niemand mit der Sicht des anderen auch einverstanden sein: Es geht allein darum, die individuelle Sichtweise jeder Partei nach zu vollziehen.

Dieser Perspektivwechsel löst Feindbilder auf und ermöglicht überraschende Lösungsideen, die vorher im wahrsten Sinne un-denk-bar gewesen wären. Solcherart gemeinsam erarbeitete, interessenwahrende Lösungen zeichnen sich durch ihre Nachhaltigkeit aus, weil jeder Beteiligte profitiert (‚Win-win‘).

Die Mediation ist damit ein zwar anstrengender, aber kreativer und vor allem selbstverantwortlicher Prozess, der zu passgenauen Lösungen führt. Keiner geht als Verlierer vom Platz, jeder wahrt sein Gesicht.

Rolle des Mediators

Dabei ist die Mediation zugleich ein klar strukturiertes Verfahren, das in seinem Ablauf bestimmten Regeln folgt, die den Lösungsprozess fördern. Der Mediator/die Mediatorin ist verantwortlich für diesen Prozess. Die Medianden bleiben Experten ihres Problems – und dessen Lösung. Das bedeutet:

  • Mediatoren können Anregungen geben, aber sie erteilen keine Ratschläge und geben keine Lösungen vor. Natürlich dürfen bei Bedarf jederzeit Sachverständige zu Rate gezogen werden.
  • Anders als beim Richter bzw. Schlichter ergeht keine Entscheidung durch einen Dritten. Die Medianden schließen eine Vereinbarung, deren Inhalte sie gemeinsam erarbeitet haben.

Die Medianden in diesen schwierigen Prozess hinein und durch ihn hindurch zu führen, ist unsere Aufgabe als MediatorInnen.

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