Nachdenkenswert: Satire oder bitterer Ernst?

 

Juli 2014

Der „Postillon“, das bekannte Satireblatt, titelt:

„Die UNESCO erklärt den Nahostkonflikt zum Weltkulturerbe“

Ein Leser merkt an: 

„Da ist weniger Satire drin, als man meinen würde. Tatsächlich gibt es wissenschaftliche Ansichten, dass dieser Konflikt mittlerweile zur Identität der dortigen Politik gehört. Würde dieser nun weg fallen, könnte es zu einer Identitätskrise kommen. Zitat aus Wikipedia, Artikel „Nahostkonflikt“ (weitere Quelle dort zu finden): Nach einer Theorie steht auch ein mit dem Frieden drohender Identitätsverlust auf beiden Seiten einer baldigen Lösung im Weg. Neben den religiösen und territorialen Aspekten benötigen beide Bevölkerungsgruppen das jeweils andere Feindbild zur eigenen Identitätsbildung.“ (Zitat Ende)

Wie oft geht es uns, ganz im Kleinen, mit unseren Konflikten in Familie, Nachbarschaft und Beruf auch nicht viel anders? Wie oft stecken meine Kunden in einer solchen Verstrickung fest? Wenn ein Feindbild zu Identitätsfindung erforderlich ist (und ist es das nicht tendenziell?) – wie gelingt das Loslassen des Feindbildes?

Es kracht in der Bundesliga

 

April 2014

BVB und Bayern München schenken sich nichts, der verbale Schlagabtausch der Funktionäre und Trainer wird zum Umgangston. „Die Welt“ bittet mich um Stellungnahme aus Sicht des Mediators und Konfliktberaters. Da ich den Streit intensiv verfolge (als bekennender FCA-Fan mit ausreichender emotionaler Distanz), freue ich mich über diese coole Gelegenheit, meinen Senf dazu geben zu dürfen. Und einiges vom Senf steht dann auch wirklich im Artikel.
Cool

Hier geht’s zum Artikel:  Bundesliga-Streit

Mitgliederversammlung des BMWA e.V. in Kassel

 

März 2014

Wir beraten lange und intensiv über nötige und sinnvolle Anpassungen der Standards des BMWA. Inzwischen liegt der Entwurf einer Zertifizierungsverordnung vor, wir sind bestrebt, unsere eigenen Anforderungen und die des Entwurfs zu harmonisieren. Deutlich wird, dass unsere Anforderungen die der Verordnung bei weitem übersteigen.

Frühzeitige Bearbeitung von Arbeitsplatzkonflikten kann sich lohnen

 

August 2013

Aus dem BKK-Gesundheitsreport ergibt sich, dass nun das sechste Jahr in Folge die krankheitsbedingten Fehlzeiten der Arbeitnehmer gestiegen sind. Psychische Störungen sind die zweithäufigste Ursache.

Schon 2012 erreichten die Fehlzeiten aufgrund von Krankheit den höchsten Stand seit sechs Jahren. Im Schnitt waren die bei Betriebskrankenkassen pflichtversicherten Beschäftigten 16,4 Tage krankgeschrieben, was einem Krankenstand von 4,5 Prozent entspricht. Das sind rund vier Fehltage mehr als noch 2006.

Dabei sind erstmals psychischen Störungen mit fast 14 Prozent der zweithäufigste Grund für Ausfallzeiten der Arbeitnehmer. Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen sind in den vergangenen Jahren besonders stark angestiegen. Als einzige Krankheitsart stiegen laut BKK hier die Krankentage in nur einer Generation um das Siebenfache – von zwei Prozent im Jahr 1976 auf aktuell 14 Prozent.

Außerdem fallen Arbeitnehmer mit psychischen Erkrankungen auch besonders lange aus:
– Durchschnittliche AU allgemein: 13,1 Tage.
– Durchschnittliche AU bei einer psychischen Diagnose: 37,4 Tage.

Zugleich ergibt sich aus dem DAK-Gesundheitsreport 2013, dass jeder dritte Arbeitnehmer mit Depressionen, Angst oder Belastungsstörungen zur Arbeit geht. Der Grund: Die Angst vor Nachteilen im Job, wenn Kollegen oder Vorgesetzte von der psychischen Erkrankung erfahren. Trotz der öffentlichen Debatte um Depressionen und Burnout seien psychische Krankheiten in den Betrieben immer noch ein Tabu, so DAK-Vorstandsvorsitzender Herbert Rebscher – 65 Prozent der Befragten gaben an, ihnen sei ein Arbeitsausfall wegen eines Seelenleidens unangenehmer als eine Krankschreibung wegen körperlicher Symptome.

Das ist nicht nur ungesund für die Betroffenen, sondern auch teuer für die Unternehmen: Laut DAK entstehen den Unternehmen sogar höhere Kosten, wenn Arbeitnehmer krank zur Arbeit gehen als bei einer Krankschreibung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) habe 2011 errechnet, dass die Produktivität bei einem psychisch erkrankten Berufstätigen um 71 Prozent gemindert ist.

Wenn auch nur ein Teil der psychischen Störungen auf ungelöste Arbeitsplatzkonflikte zurück zu führen ist, wird klar, welche – menschliche, betriebs- und volkswirtschaftliche – Bedeutung der frühzeitigen Bearbeitung von Arbeitsplatzkonflikten zukommt.

Mediations-Stammtisch

 

April 2013

Wir vom Vorstand des MediationsAugsburgSchwaben e.V. haben einen Stammtisch für Vereinsmitglieder und Interessierte ins Leben gerufen! Wir treffen uns fortan jeden 2. Mittwoch im Monat ab 19:00 Uhr in der „Hosteria Peperoncino“ in Augsburg. Herzlich Willkommen alle Neugierigen!

Mediationskongress

 

16./17. November 2012

Der erste gemeinsame Mediationskongress der drei „B-Verbände“ (BM, BMWA und BAFM) in Ludwigsburg mit über 800 Teilnehmern war ein eindrucksvolles Beispiel für die positive Entwicklung der Mediationslandschaft und ein wichtiger Schritt, um in der Öffentlichkeit als das wahrgenommen zu werden, was wir Mediatoren sind: Ein wertvoller Beitrag zu einer verbesserten Konfliktkultur.

Besonders kostbar: Den Pioniergeist zu spüren, der diese noch immer im Aufbruch befindliche, dynamische Szene professioneller „Konfliktarbeiter“ antreibt!

Mediationsgesetz in Kraft getreten

 

29.06.2012

Das „Mediationsgesetz“ hat es endlich geschafft! Nach mehreren Ehrenrunden hat der Bundesrat das Gesetz am 29.06.2012 nun durchgewunken. Mit dem „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ soll einer neuen Qualität der Rechts- und Streitkultur der Weg bereitet werden.

Das Mediationsgesetz regelt Rechte (z. B. Zeugnisverweigerungsrecht) Pflichten ( z.B. Verschwiegenheit) und Aufgaben von MediatorInnen. Mediationsabschlussvereinbarungen können für vollstreckbar erklärt werden. Etwaige Kläger sollen in Zukunft angeben, ob der Versuch einer Mediation unternommen wurde, damit Gerichte ihnen diese eventuell noch empfehlen können. Zugleich werden Grundanforderungen an die Qualifikation zertifizierter MediatorInnen gestellt.