29.06.2012
Das „Mediationsgesetz“ hat es endlich geschafft! Nach mehreren Ehrenrunden hat der Bundesrat das Gesetz am 29.06.2012 nun durchgewunken. Mit dem „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ soll einer neuen Qualität der Rechts- und Streitkultur der Weg bereitet werden.
Das Mediationsgesetz regelt Rechte (z. B. Zeugnisverweigerungsrecht) Pflichten ( z.B. Verschwiegenheit) und Aufgaben von MediatorInnen. Mediationsabschlussvereinbarungen können für vollstreckbar erklärt werden. Etwaige Kläger sollen in Zukunft angeben, ob der Versuch einer Mediation unternommen wurde, damit Gerichte ihnen diese eventuell noch empfehlen können. Zugleich werden Grundanforderungen an die Qualifikation zertifizierter MediatorInnen gestellt.