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Rechtsgestaltung, Rechtsberatung, Rechtsvertretung

„Eine zunächst streitige Problemlage
durch eine einvernehmliche Lösung zu bewältigen,
ist in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig
gegenüber einer richterlichen Streitbeilegung.“

(Bundesverfassungsgericht 14.02.2007)

Rechtsdienstleistung ist, wenn sie sorgfältig erfolgt, nach meinem Verständnis ein wesentlicher Bestandteil erfolgreichen Konfliktmanagements. Sorgfältige Rechtsdienstleistung bedeutet:

Expertise

Meine eigene Anwaltszulassung habe ich zum Stichtag 30.09.2024 zurückgegeben: Ich möchte mich nicht mehr um Recht und Unrecht streiten. Langjährige Erfahrung im individuellen und kollektiven Arbeitrecht als Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie meine aktuelle Nebenbeschäftigung als Arbeits- und Datenschutzmanagerin in einer sozialen Einrichtung erweitern aber meine Expertise um unternehmerisches und arbeitsrechtlich relevantes Praxiswissen. 

› Kooperationspartner

Die Kanzlei, der ich viele Jahre als Freie Mitarbeiterin und Fachanwältin für Arbeitsrecht verbunden war, bleibt auch nach meinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft meine Kooperationspartnerin (siehe Feld rechts: RAe Scheerschmidt, Laukaitis und Kapfer in Augsburg). Wenn es um Vertagsgestaltung, Rechtsberatung oder im Einzelfall auch einmal um die gerichtliche Klärung streitiger Sachverhalte geht, verweise ich voller Vertrauen auf die Expertinnen und Experten „meiner“ ehemaligen Kanzlei.

Vorbeugung

Schon eine rechtlich und inhaltlich belastbare Vertragsgestaltung hilft, künftigen Auseinandersetzungen vorbeugen. Frühzeitige Klärung rechtlicher Fragen und Interessenlagen verhindert Eskalation. , die Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung Ihrer individuellen oder kollektiven arbeitsrechtlichen Regelungen unterstützen. Wenn eine Mediation mit einem verbindlichen Vertrag abschließen soll, ist das o.g. Expertenteam Ihr geeigneter Partner, damit der Mediationsvertrag am Ende tatsächlich zum ersehnten Friedensschluss führt.

Risikoabwägung

Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe. Was nach gesundem Menschenverstand vernünftig ist, muss es nicht auch nach geltendem Recht sein. Prüfen Sie Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten geplanter Maßnahmen vor deren Umsetzung, spätestens vor dem Gang zu Gericht. Gehen Sie ruhig Prozessrisiken ein – aber gehen Sie sehenden Auges.

Interessenwahrung

Ein Gang durch die Instanzen führt manchmal zum Sieg, vernichtet aber oft enorme Ressourcen. Eine vernünftige frühzeitige Einigung ist wenig spektakulär und bringt einem Anwalt weder Ruhm noch Reichtum. Wahrt aber oft die Mandanteninteressen eher als der Kampf um’s Recht. Welcher Weg der richtige ist, entscheidet die Interessenlage des Mandanten im Einzelfall.

Vertrauen

Gegenseitiges Vertrauen ist die Voraussetzung für gute Zusammenarbeit. Die Erwartungen des Mandanten und die Haltung des Anwalts müssen kompatibel sein.

  • Wofür mein Expertenteam steht: 
    Vertragsgestaltung und Beratung zu bestehenden Verträgen, Rechtsauskünfte und Gutachten, sowie für die Vertretung gegenüber der Gegenseite.
  • Wofür mein Expertenteam nicht steht:
    Aus Prinzip streiten, Rechthaben um jeden Preis, Gegner vernichten.
    Gerne empfehle ich ggfs. geeignetere Kolleginnen oder Kollegen.

Faire Preisgestaltung

Die von mir empfholenen Kolleg*innen rechnen nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab bzw. auf Basis angemessener Stundenhonorare. Eine Erstberatung kostet maximal 190 € netto.

Eine taktische Konfliktberatung erfolgt, sofern es nicht im Kern um Rechtsfragen geht, nicht über die Kanzlei. In diesen Fällen gelten die Preise von streitaufheben – Hebenstreit Konfliktberatung.

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