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Spezialgebiet Mediation in Betrieben und Organisationen

Konfliktvermittlung innerhalb von Organisationen erfordert spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten.

Was ist das Besondere

Wirtschaftsmediation im engeren Sinn ist das Vermitteln von Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen  und deren Kunden (B2C). Innerbetriebliche Konflikte gehorchen demgegenüber eigenen, sich erheblich davon unterscheidenden Gesetzmäßigkeiten.

So sind die Konfliktparteien in der Regel nicht die Auftraggeber einer Mediation. Gesetzlich geforderte Voraussetzungen einer Mediation wie freie Wahl des Mediators und Freiwilligkeit der Teilnahme sind damit nur eingeschränkt realisierbar. Also muss man manchmal andere Vorgehensweisen wählen.

Zudem gibt es bereits etablierte Konfliktbearbeitungstools wie das arbeitsgerichtliche Verfahren mit seiner Güteverhandlung und Einigungs- oder Schlichtungsverfahren. Die Mediation muss ihre Nische also wohlüberlegt besetzen.

Ist ein Betriebsrat bzw. Personalrat installiert, so ist für Konflikte zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft meist dieser der Ansprechpartner. Was aber, wenn Betriebs- oder Personalrat selbst zerstritten ist? Oder auf der Seite der Unternehmensleitung Differenzen auftreten? In diesen Fällen ist es sinnvoll, zunächst auf beiden Seiten durch Mediation klare Verhältnisse zu schaffen, damit überhaupt ein sinnvolles Verhandeln zwischen Geschäftsführung und Belegschaftsvertretung möglich ist: Mediation z.B. als sinnvolles Instrument zur Vorbereitung/Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen oder beim Aushandeln von Betriebsvereinbarungen.

Führungskräfte sehen das Lösen von Konflikten in ihren Teams natürlich als ihre eigene Aufgabe, können dies aber nur bis zu einem bestimmt Grad auch erfolgreich leisten. Ist ein Konflikt schon eskaliert, wird die Führungskraft scheitern, gleich wie gut sie selbst moderieren kann – einfach weil die Parteien keine Neutralität mehr wahrnehmen können, was jeden Versuch der Vermittlung am Misstrauen der Streithähne scheitern lassen wird. Eine externe Person hat es da viel leichter, selbst wenn sie „vom Chef“ beauftragt wird.

Anwendungsbereiche

Innerbetriebliche Mediation findet Anwendung bei Konflikten zwischen

  • Mitarbeitern einer Abteilung
  • Abteilungen untereinander
  • Führungskräften und ihren Mitarbeitern
  • Führungskräften untereinander
  • Arbeitnehmervertretern und Arbeitgeber
  • Arbeitnehmervertretern untereinander
  • Betriebs- und Unternehmensteilen

 

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